Essig im Garten verwenden: Was ist erlaubt und was nicht?

Anwendung auf befestigten Flächen
Die Vernichtung von Unkraut mithilfe von Essig ist auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen, Terrassen, gepflasterten Wegen, Zufahrten oder in Fugen laut Pflanzenschutzgesetz verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Essig gelangt möglicherweise ins Grundwasser und belastet den Boden sowie die Pflanzen und Insekten. Abgesehen davon, greift Essig die Oberfläche der Steine an und hinterlässt dabei unschöne Flecken.

Anwendung im Beet
Wer das Unkraut im Beet mit Essig bekämpft, befindet sich, rechtlich gesehen, in einer Grauzone. Laut Pflanzenschutzgesetz zählt das Hausmittel nicht als Pflanzenschutzmittel und darf dementsprechend für diesen Zweck eigentlich nicht verwendet werden. Auf gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Verwendung aber wiederum offiziell erlaubt, obwohl ähnliche Probleme wie bei der Nutzung auf befestigten Flächen auftreten können.

Essig richtet meistens mehr Schaden als Nutzen an, weswegen naturliebende Hobbygärtner dringend von dessen Gebrauch abraten. Zwar vernichtet er das Unkraut wirksam, damit aber auch alle anderen Pflanzen, die mit ihm in Berührung kommen. Die regelmäßige Anwendung von Essig im Beet wirkt sich negativ auf den pH-Wert aus. Der Boden wird sauer und beeinträchtigt damit das Wachstum der Pflanzen sowie den Lebensraum von Regenwürmern und anderen Lebewesen im Boden.

Es empfiehlt sich, bei der Gartenarbeit ausschließlich auf zugelassene Unkrautvernichtungsmittel zurückzugreifen und diese gezielt auf die gewünschte Pflanze aufzutragen. Weitere Tricks zur legalen Unkrautbekämpfung findest du in diesem Artikel.

Wofür du Essig im Garten verwenden darfst, erfährst du auf der nächsten Seite.